Bildstock des Johann Floer

In den Jahren 2004/05 begleitete der Heimatverein Mastholte das Vorhaben der Familie Niediek und Schröder, den Bildstock an der Alten Landstraße/Jakobistraße restaurieren zu lassen. Er bat in einem Schreiben vom 28. Oktober 2004 den Bürgermeister der Stadt Rietberg, Herrn André Kuper, um Unterstützung beim Amt für Denkmalpflege in Münster, um den Wunsch der Eigentümerin, den Bildstock versetzen zu lassen, verwirklichen zu können. Der Heimatverein wollte hiermit für die Belange der Eigentümerin eintreten, deren Gesuch vom Denkmalamt zunächst abgelehnt worden war. Doch sollte nach seiner Auffassung der Abstand zum ursprünglichen Standort nur gering ausfallen (ca. 1,5 m – 2 m in Richtung Gehweg) und die Ausführungen sollten durch eine Fachfirma vorgenommen werden.

Warum sollte der Bildstock versetzt werden?

Über die Jahre ist der Bildstock durch die Wurzelbildung zweier Ulmenbäume in eine Schieflage geraten. Um das Bildwerk zu richten, mussten die ca. 100-jährigen Bäume gefällt werden. Durch eine Untersuchung der Ulmen hatte nämlich eine Erkrankung an Rotfäule festgestellt werden müssen. Damit aber war auf Dauer eine Gefährdung der näheren Umgebung nicht mehr auszuschließen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (Bestandsschutz durch Bebauungsplan) erfolgte auch die Prüfung des Bildstocks auf seine Denkmalwürdigkeit.

Der Bildstock, ein Denkmal

Das Westfälische Amt für Denkmalpflege in Münster stellte die Denkmalwürdigkeit des Bildstocks fest. Am 9. November 2004 beschloss der zuständige Ausschuss der Stadt Rietberg seine Eintragung in die Denkmalliste.

Umsetzung

Am 8. März 2005 erfolgte die Umsetzung des Bildstocks per Autokran. Die Mastholter Firma Heizung und Sanitär Köcher fertigte eine Urkundenrolle aus Kupfer nach den Vorstellungen des Heimatvereins Mastholte an, die mit heutigen Münzen, dem aktuellen Rietberger Stadtanzeiger, der Tageszeitung Die Glocke, einer Fotodokumentation über die Umsetzungsvor-bereitung und über das verwitterte Erscheinungsbild des neuen Denkmals gefüllt wurde. Der Heimatverein und die Familie Schröder / Niediek brachten diese Kupferhülse gemeinsam in das Fundament ein. Um 13:25 Uhr waren die Arbeiten an dem neuen, 2 m seitlich verschobenen Standort fertig gestellt.

In den folgenden Wochen wurden umfangreiche Restaurierungsarbeiten durch die Firma T. Steiner aus Druffel durchgeführt. Diese waren Ende Mai abgeschlossen. Die ersten Anpflanzungen erfolgten im Juni 2005.

Historische Forschungen und ihre Ergebnisse

Die Nachforschungen zur Geschichte und Bedeutung des Bildstocks waren schwierig. Eine Reihe von Personen hat sich daran beteiligt, so Herr Manfred Beine (Stadtarchivar in Rietberg), Herr Dr. Michael Orlob (Vorsitzender des Heimatvereins Rietberg), Herr Prof. Dr. Alwin Hanschmidt (Universität Vechta, inzwischen emeritiert), Herr Wilhelm Krüggeler (Genealogische Forschungen, Paderborn) lieferte sämtliche Quellen aus dem Archiv der Grafen, sowie Schwester Gertrudis Kaiser aus dem Ursulinenkloster Bielefeld. Sie alle brachten hier ihre besonderen historischen Kenntnisse ein. Ihnen sei an dieser Stelle recht herzlich gedankt.

Zur Entstehung des Bildstocks kann folgendes festgehalten werden:  Es handelt sich um ein Bildwerk zum Gedenken an Johannes Theodor Floer (+ 1719). Dieser stammte mit großer Wahrscheinlichtkeit von dem Mastholter Zweitägerhof Adolf Floer, Nr. 65 (alte Hausnummer nach dem Urkartaster aus dem Jahre 1820). Das entspricht der heutigen Adresse Halaustr. 50.

Theodor Floer, ein gräflicher Lakai, Tafeldecker und Silberverwahrer

Zum Werdegang von Johannes Theodorus Floer¹ lassen sich in den Akten der Grafschaft Rietberg im Staatsarchiv Münster mehrere Belege finden. Laut gräflichem Bestallungsbuch von 1674 wurde Floer vom Grafen Friedrich Wilhelm von Ostfriesland und Rietberg (1650-1677) am 20. Februar 1674 als Lakai in den Dienst genommen. Der Vermerk lautet folgendermaßen:

„1674, den 20. February, ist Johan Floer auß der Grafschaft Rittberg bey Graff Friederich Wilhelm für einen Laqueien angenommen, dessen Gage jährlich 15 Rtlr.“ ²

Weitere Zahlungsbelege beweisen eine lang andauernde Stellung Floers am gräflichen Hof zu Rietberg. Im Jahre 1683 steigt Floer zum gräflichen „Tafeldecker“ auf.

„A[nn]o. 1683, den 20. Febr[uary] ist dieser für Tafeldecker angenommen und bekommt jährlich 30

Rtlr.“„Den 11. 2. 1689  zu Collen zur völligen Abzahlung eines halben Jahres Gage 15 Rtlr.“

Nach dem Tod des Erbgrafen Friedrich Wilhelm, er fiel am 7. Oktober 1677 bei Metz, dürfte Floer zunächst bei dessen Bruder und späteren Nachfolger Graf Franz Adolf Wilhelm (1651-1690) in Stellung gewesen sein. Dieser war zunächst Domherr zu Köln, Straßburg, Paderborn und Osnabrück. Im Jahre 1689 musste Adolf Wilhelm Köln verlassen. Er floh nach Straßburg, wo er am 15. März 1690 starb. Erst als auch die Gräfin Franziska von Manderscheid-Blankenheim, die Witwe des 1687 verstorbenen weiteren Bruders Ferdinand Maximilian Graf von Ostfriesland und Rietberg (1653-1697), mit ihrer Tochter, der Rietberger Erbgräfin Maria Ernestine Franziska (1687-1758), Rietberg verlassen hatte, dürfte  Johann Floer das Amt des Silberverwahrers auf dem nun weitgehend verwaisten Schloß Rietberg übertragen worden sein.

Zwar lebte das neue Grafenpaar, Maximilan Ulrich Graf von Kaunitz-Rietberg (1679-1746) und Maria Ernestine Franziska Gräfin von Ostfriesland und Rietberg nach seiner Eheschließung im Jahre 1699 überwiegend in Wien, Brünn und Austerlitz, doch wurde die Hofhaltung in Rietberg nicht vollständig aufgegeben. Sie wurde wohl wegen der häufigen längeren herrschaftlichen Besuche in Rietberg und wegen der bis 1746 auf dem Schloß residierenden gräflichen Landesregierung noch in bescheidenem Umfang beibehalten. Erst unter deren Sohn und Nachfolger Wenzel Anton Fürst von Kaunitz-Rietberg (1711-1794), der Rietberg nur in seinen jungen Jahren dreimal besucht hatte, kam sie nahezu vollständig zum Erliegen.

In den Gehaltsabrechnungen der gräflichen Rentkammer zu Rietberg finden sich folgende Einträge:

  • 1718: „dem Tafeldecker Johan Flohr sein Jahr-Lohn: 25 Reichsthaler“³
  • 1719: „ dem Tafeldeckeren Johan Flohr seine Gage à 1ma Jan. biß ende 8bris 25 Reichthaler“⁴

Zu seinem recht niedrigen Gehalt, der Rietberger Kanzleidirektor etwa bekam 300 Rtlr. jährlich, empfing Flohr noch ein jährliches Holzgeld in Höhe von 10 Rtl.

Das nur bis Oktober 1719 gezahlte Gehalt deutet auf ein Ende des Dienstverhältnisses hin. Tatsächlich starb Johann Floer am 20. Oktober 1719, wie aus einer Bittschrift seiner Verwandten an den Landesherrn vom 6. Februar 1720 hervorgeht.⁵ Wenige Monate später wurde ein Nachfolger gefunden. Ab dem 1. März 1720 empfing erstmalig Christian Welp als neuer “Taffeldeckeren” ein Gehalt.⁶

Prozesse und Erbstreitigkeiten, Begehren des Vetters, Klage der Witwe

Zu Lebzeiten von Johann Floer kam es zu mehreren  Prozessen. Aufschlussreich ist eine Darstellung der Ereignisse von seiner Hand, angefertigt am 10. Juli 1719.⁷ In diesem Schreiben teilt Johann Floer mit, dass seines abgelebten Vetters Johann Dietrich Floer nachgelassene Witwe mitgeteilt habe, ihr Mann habe noch Brautschatzforderungen an seinen elterlichen Hof. Sie wolle kommen, um die Zahlung einzufordern.

Diese Reise, so die Darstellung von Johann Floer, sei aber gänzlich überflüssig, da er seinen Vetter seit dessen Jungend in Kost und Kleidung unterhalten und auch das Schulgeld bezahlt habe. Später habe er ihn in Essen auch noch die Gärtnereikunst erlernen lassen.

Johann Floer listet in diesem Zusammenhang alle Ausgaben für den Vetter auf. Und obwohl Johann Dietrich Floer aus der elterlichen, allzu geringen Hofstätte nach Landesgebrauch nicht mehr als 15 Rtlr. zustünden, so wolle er, Johann Floer, dennoch – allein aus Güte und ohne alle Schuldigkeit – noch einmal 50 Rtlr. sofort auszahlen. Es wird noch gesagt, dass Johann Floer seinem Vetter Johan Dietrich Floer schließlich auch noch den gräflichen Freibrief mit der Erlaubnis, die Grafschaft zu verlassen, verschafft habe und der jetzige Besitzer der Floerschen Hofstätte vor ungefähr 14 Jahren 10 Rtlr. vom Meyer zu Mastholte ausgeliehen hatte, um sie Johan Dietrich Floer damals mitzugeben..

Vom 6. 11. 1719 stammt die  Klage der Witwe Johan Dietrich Floer aus Rees im Clevischen gegen Johann Floers seelige Erben. Über eine gütliche Einigung heißt es wie folgt:

„Erschien und bittet dasjenige, was seelig Johan Floer ihr versprochen und vermacht, ihr mitzugeben. Weil nun dieselbe von weiten Westen hergekommen, und itzto vor sich und ihrer Tochter Joannna Dorothea an Eides statt höchlich versichert, daß nach Empfang der Ihre Tochter vermachten 50 Rtlr. keine Ansprache vor ihr oder ihrer Tochter jemals an Flöhren Stette oder deren Besitzer und Nachkommen gemachet werden sollen, sie auch die Gelder nach Abzug der Reisekösten woll belägen und vor ihrem Kinde conservieren wolle, alß seynd ihr die 50 Rtlr. in lauter guten Zweydrittel Stücken zugezahlet und abgefolget worden.“⁸

In heutige Sprache lauten das Begehren und der Einigungsvorschlag wie folgt:

Die Erschienene bittet um das, was der selige Johan Floer ihr versprochen und vermacht hat. Weil nun dieselbe weit aus dem Westen hergekommen ist und hier an Eides statt für sich und ihre Tochter Johanna Dorothea versichert, dass sie nach dem Empfang der 50 Rtlr. an ihre Tochter Johanna Dorothea keine weiteren Forderungen von ihr und ihrer Tochter zukünftig an den Floerischen Besitz oder dessen Nachfahren stellen werden, sie auch die Gelder nach Abzug der Reisekosten belegen und vor ihrem Kind wohl verwahren werde, deshalb sein ihr die 50 Rtlr. gestückelt in 2/3 zugestanden und ausgezahlt worden.
in heutige Worte frei übertragen von Gisbert Schnitker

Weiterhin blieb eine Denk- und Bittschrift der Floerschen Erben und nächsten Verwandten an Maximilian Ulrich Graf von Kaunitz-Rietberg von 1719 erhalten. Sie lautet wie folgt:

„Unterthänigstes Memoriale undt Bitte

der von dem Rittbergischen Silberdiener Johan Flor sehl[igen] instituirten Erben und negsten Anverwandten.

Hochgebohrner gnädigster Graf undt Herr

Ewer Hochgräfl[iche] Excel[lenz] wirdt zweifels ohn bekanndt seyn, daß Dero Rittbergischer Silber-Diener Johan Flor am 20. des erst abgewichenen Monaths 8bris todt verblichen sey.⁹

Wann nun daß-jehnige, waß Ewer Hochgräfl[iche] Excell[enz] dem selben jährlich zugelecht, bis zum Ende deß Jahres ohne spezial Gnädige Verordtnung nicht abgefolget werde, wöllen.

Als gelanget an Ewer Hochgräfl[iche] Excell[enz] unsere unterthänigste Bitte, Sie geruhen in Gnädigster erwegunge, der von gedachten Dero Silber-Diener dem Hochgräfl[ichen] Hauß

Rittberg von Jugent auf geleisteten vielljährigen trewen Diensten, undt unserer Bedürftigkeit Dero hohe Gnade uns zu erwiesen und zu befehlen, daß bieß zum Ende dieseß Jahres  maegten nur etwa ein paar Monathe an dem Jahre ermangelen: daß völlige Quantum außgezahlet werden mög ; welche Gnade wir unserem Gebett für Dero immer wehrende hohe Wollfahrt zu verdienen nicht ermangelen werden.

Ewer Hochgräfl[ichen] Excell[enz]

Unterthänigste

Als negste Verwandten, undt instituirte Erben Johan Flors sehl[igen]

 

Die Antwort des Grafen zu Beginn des nächsten Jahres ist negativ. Dem Begehren wird nicht stattgegeben:.

„Der Supplicante (= Bittsteller) unerhebliches  Begehren hat kein statt.

Wien, den 6 Febr(uary) A[nn]o 1720

M(aximilian) U[lrich] Gr[af] v[on] Kaunitz u[und]Rittberg“

Weitere  Hinweise

Zwischen verschiedenen Eigenbehörigkeitssachen blieb auch das Testament des Silberdieners Johan Floer erhalten. Danach sollte der Leichnam  von den Franziskanern zu Rietberg beerdigt werden.¹⁰ Die Akte enthält weitere Verzeichnisse und Aufstellungen.¹¹

Ein Vermerk betrifft die Reparatur des Heiligenhäuschens („Hilgen-Häusken“) vor Kneppers Haus in Mastholte. Sie wird aus dem Testament des Johann Floer bezahlt: („Thure eingesetzt und eingeankert, daran verdienet in Summa 12 Gr[oschen].“¹² Und an anderer Stelle heißt es, dass der gräfliche “Herr Secretarius Huissen Johan Floer 9 Rthlr der Kirchen zu Mastholt langen vorgestreckten Kalck undt Steine an dem Hilgen Hauße bezahlt“ habe, worüber jener  „Schein“  zu „Mastholt, den 5. May 1720“, vom Geistlichen „Unterhorst“, dem

„pastor in Mastholt,  parochia“ (= Pfarrei) ausgestellt wurde.

Der Bildstock und seine Inschriften

Es ist offensichtlich, dass der Floersche Bildstock ein Epitaph, also eine Art Grabdenkmal mit Inschrift und Würdigung für den gräflichen Bedienten Johann Floer darstellt.

Die Inschrift im Sockel lautet:

(JO)HANNES THEODORUS FLOR POSUIT ANNO 1719 HOCHGRÄFLIGER RITbERGIS SILbER DI(N)NER UND MUNDSCHENCK O JESU CHRISTE TE CERNUE A DORAN TI(R)US MISERE(P)E

  • In der ersten Zeile ist wahrscheinlich ein „JO“ zu ergänzen, weil der Kurzname „Hannes“ für ein Epitaph nicht angemessen gewesen wäre. Dafür sprechen auch die Mittigkeit und der Seitenabstand der übrigen Zeilen.
  • In der vierten Zeile entsteht der Eindruck, dass hinter dem ersten „N“ Querstriche zu erkennen sind, so dass unter dieser Annahme „DIENER“ zu lesen wäre.
  • In der letzten Zeile muss es heißen „ADORANTIB(!)VS  MISERER(!)E“.

Ins Deutsche übersetzt lautet der lateinische Schluss der Inschrift:

O Jesus Christus, erbarme Dich derer, die Dich in demütiger Verneigung anbeten.¹³


Die lateinische Inschrift enthält ein so genanntes Chronostichon. Das heißt, die Addition aller Großbuchstaben, zu verstehen als römische Zahlen, ergibt noch einmal die Jahreszahl 1719 als das Sterbedatum von Johann Floer:

IESV CHRISTE TE CERNVE A DORANTIBVS  MISERERE

I + V+C +I     +     C  +  V  +  D     +    I +V+M+I

1 + 5+100+1  +   100 +  5  + 500    +   1 +5+1000+1  =1719

Der Eigentümer, Herr Schröder, erinnert sich noch an den inzwischen stark verwitterten, nicht mehr vollständig lesbaren Text aus dem Lorbeerkranz im Giebel. Noch immer ist eine Reihe der erinnerten Worte wenigsten teilweise im Stein zu erkennen und auszumachen.

Die Inschrift lautet:

„Ihr alle die Ihr vorübergeht, seht ob ein Schmerz größer ist als mein.“

Wegen der zu starken Verwitterung war eine Wiederherstellung des Spruches nicht mehr möglich.

Die Inschrift des Bildstocks, insbesondere die Berufsbezeichnungen, stimmt mit den archivischen Belegen zum Leben und Wirken von Johann Floer vollkommen überein.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, wer dieses Grabdenkmal für den gräflichen Mundschenk und Silberverwahrer errichtet hat und warum dies gerade an dieser Stelle geschah. Lag der Ort vielleicht an einem alten Prozessionsweg?

Danksagung

An dieser Stelle ist ein Dank an die Familie Schröder, insbesondere aber der heutigen Eigentümerin, Frau Renate Niediek, auszusprechen. Mit ihren Bemühungen und durch den für sie erheblichen finanziellen Einsatz hat Frau Niediek einen wichtigen Beitrag für den Erhalt dieses für Mastholte und für die ehemalige Grafschaft Rietberg bedeutsamen Baudenkmals geleistet, zur Freude unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch zum Glück für unsere nachfolgenden Generationen.

Schlussbemerkung

Flör, Floer Floir oder Flohr. Der Name ähnelt der heutigen Straßenbezeichnung Flur. War Floer der Namensgeber der Flurstraße? Dieses bleibt noch zu ergründen!

Gisbert Schnitker, Heimatverein Mastholte, im März 2006

Einzelnachweise

¹ Die Schreibweise der Namen variierte bis zum 19. Jahrhundert im Allgemeinen sehr stark.

² StaatsA Münster, Grafschaft Rietberg, Akten, 1012, S. 44. Ein Reichstaler =  36 Groschen, ein Groschen = 12 Pfennige.

³ StaatsA Münster, Grafschaft Rietberg, Akten, 2434.

⁴ StaatsA Münster, Grafschaft Rietberg, Akten, 2435.

⁵ StaatsA Münster, Grafschaft Rietberg, Akten, 385, Kanzleiprotokoll, sie unten ausführlich.

⁶ StaatsA Münster, Grafschaft Rietberg, Akten, 2436.

⁷ StaatsA Münster, Grafschaft Rietberg, Akten, 3204, S. 156 f.

⁸ StaatsA Münster, Grafschaft Rietberg, Akten, 385, Kanzleiprotokoll.

⁹ Hier wird das genaue Sterbedatum genannt: der „20. des erst abgewichenen Monaths 8bris“ = 20. Oktober. Bei den alten Römern begann das Jahr am 1. März. Ursprünglich hatten die Römer einige Monatsnamen einfach abgezählt bis auf März (Iden des Märzes), April und Januar und Februar. Das

¹⁰ StaatsA Münster, Grafschaft Rietberg, Akten, 1757, S. 175.

¹¹ StaatsA Münster, Grafschaft Rietberg, Akten, 1757. S. 190, 193.

¹² StaatsA Münster, Grafschaft Rietberg, Akten, 1757. S. 185.

¹³ cernuus hier in der Bedeutung von: vorgebeugt, sich demütig neigend.