Das “Haus Lübbert”

Mit dem „Tag der offenen Tür“ am 23. November 2003 hat der Durchbau des Hauses Lübbert seinen Abschluss gefunden. In diesem gelungenen Bauwerk stehen zukünftig dem Facharzt für Allgemeinmedizin Dr.Thomas Titgemeyer 150 Quadratmeter Praxisfläche zur Verfügung. Die Bevölkerung dankt der Familie Krähenhorst für den Erhalt und der gelungene Restaurierung.

Die ehemalige Gaststätte Lübbert an der Langenberger Straße im Zentrum von Mastholte, steht seit einigen Tagen als Fachwerkgerippe da. Dachziegel, Steine und Geflecht wurden herausgenommen, so dass nur noch die Holzbalken und Sparren zu sehen sind. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude, das mit dem Haus „Reilmann“ und dem Heimathaus ein historisches Kernstück bildet, ist im Besitz des Bauunternehmers Heinz Krähenhorst und wird zur Zeit renoviert, bzw. wird wieder zur weiteren Nutzung hergerichtet. Während die Etage in Zukunft als Wohnbereich ausgebaut werden soll, ist die Nutzunge des Erdgeschosses noch offen. Des Weiteren soll eine Anbindung zu dem links bereits vorhandenen Wohn- und Geschäftshaus erfolgen.

Die Geschichte des Hauses Lübbert hat einiges zu bieten. Der eher kleine Vierständerbau sei bedeutend für die Entwicklung der Landwirtschaftlichen Arbeits- und Produktionsverhältnisse in Rietberg, insbesondere im Ortsteil von Mastholte, weil er als einer der letzten Fachwerkhäuser eine Vorstellung des ehemals vorwiegend landwirtschaftlich geprägten Dorfes vermittelt, so die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur unter Baudenkmalstellung des Hauses.

Das Fachwerk Lübbert fand bereits 1734 in der Viehschatzliste Erwähnung. Im Urkataster von 1821 ist von einem Christoph Lübbert und von einem Johann Georg als Eintäger zu lesen. Über das  Heuerhaus von Christoph Lübbert zu Moese steht 1838 im Brandkataster, dass es 18 Fuß Länge, 13 Fuß Höhe und 16 Fuß Tiefe besitzt. Die äußeren Umfassungswände sowie der innere Ausbau seien mit Stöcken und Lehm gefasst. Der Feuerherd besitze keinen Schornstein und im Haus würde zusätzlich Torf, Stroh und Heu gelagert. Die Versicherungssumme war damals mit 80 Taler festgelegt. Bereits acht Jahre später hatte sich die Summe verzehnfacht. Ab 1875 ist dann erstmals von einem Gastwirt Hermann Lübbert zu lesen. Über Besagten ist unter anderem noch eine vom Kreisausschuss des Kreises Wiedenbrück ausgestellte Schankerlaubnis aus dem Jahre 1908 vorhanden. Die Steuer betrug damals schon die stattliche Summe von 123 Reichsmark. Ab 1915 ist ein Bernhard Lübbert eingetragen, der führte neben der Schankwirtschaft zusätzlich ein Sägewerk und einen Mühlenbetrieb. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg rattert bei Lübbert noch für einige Jahre das Mahlwerk und die Gattersäge fraß sich durch die Baumstämme. Heute ist das allerdings lange Geschichte. Mit Beginn des neuen Jahrtausends (2000), endete auch die Ära der Gaststätte und die öffentliche „Bierquelle“ versiegte auch dort für immer.

Haus Lübbert vor der Sanierung im Sommer 2001
So wird es nach dem Wunsch des Eigentümers einmal aussehen.
Gehäutet und entkernt. Beginn der Sanierung März 2002
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Das ganze Gerippe wird durch das neue Schwellenholz, ganzer- oder in Teilbereichen reparierter Stiele und der Aufstockung des Steinsockels um ca.45cm angehoben. Man erreicht hierdurch eine größere Höhe in den unteren Räumlichkeiten.
Auf der Ostseite sind aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten einige Lehmgefache erhalte geblieben. Das Besondere an diesen Feldern ist der unterschiedliche Aufbau. Herkömmliches Flechtwerk mischt sich mit "Wickelstaken". Diese Wickelstaken, mit Strohlehm umwickelte Holzlatten, bilden hier die Füllung einiger Fächer. Diese Art des Verschließens kannte man in der Regel im Deckenbau. Die gemischte Anwendung beider Techniken könnte auf nachträgliche Änderungen oder Reparaturen der Wand hindeuten.
Zum Mastholter Schützenfest 2002 sollen alle zuverschließende "Fache" ausgemauert sein.
Ein weicher Stein wird zur Ausmauerung verwendet.
Bauentwicklung im April 2003.
Rechtzeitig zum Schützenfest im Juni 2003 wurde die Aussenfassade fertiggestellt.

Die Schankgenehmigung

5. September 1908

Kreisausschuß des Kreises Wiedenbrück

Beifolgenden Erlaubnisschein zum Betrieb der Schankwirtschaft erhalten Sie mit dem Bemerken, daß die Polizeibehörde zu Rietberg Duplikat dieses Scheines erhalten hat.

Die von Ihnen gemäß der genehmigten Schankkonzessionssteuer, Ordnung zu entrichtende Steuer wird demnächst eingezogen werden.

Die Ausübung der Schankkonzession in dem auf der Zeichnung als “ Laden“ bezeichneten Raums ist nicht statthaft.

Die entstandenen Stempel pp. Kosten sind durch Nachnahme eingezogen.

Der Vorsitzende

Kreis Deputierter

An den Wirt Herrn Hermann Lübbert

Nachnahme: 5,20 M zu Mastholte 43