Preußischer Erlass schlägt das Gebiet Mastholte zu, die Mastholter waren anfangs gar nicht glücklich damit.
Bei den Grenzstreitigkeiten, beginnend 1851, handelt es sich um eine Fläche Land von ca. 28ha im Grenzverlauf zwischen Mastholte und Westenholz. Die Fläche wurde von 6 ärmlichen Siedlern bewohnt und bewirtschaftet, die weder die Herrschaft von Paderborn noch von Rietberg ihr Eigen nennen wollte. 1857 Endete der Streit, nachdem der Regierungspräsident von Minden beschließt, dass die 6 Erbpächter mit ihren Grundstücken in den Gemeindeverbund Mastholte aufgenommen werden.
Es handelt sich hierbei um den Bereich an der jetzigen Vennstraße zwischen dem Grenzstein 3 (ca. 70 m südlich vom Haus Niermann, Hausnummer 123) und dem Grenzstein 4 (Hausnummer 121, Herbort / Schulte Döinghaus).
Unser Bild zeigt Grenzstein Nummer 11 und steht am Mastholter See. Auch hier ist eine Grenze zu Westenholz, aber ohne bekannte Streitigkeiten.